Unmittelbar nach Merkels Erklärung kritisierte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Entscheidung. "Ich halte die Entscheidung für falsch", teilte er über Twitter mit: "Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie."Link
Das klingt so, als hätte die Bundesregierung durchaus die Möglichkeit gehabt, im eigenen Ermessen die Hand drüber zu halten. Und da man den Paragraphen eh abschaffen will... - haben oben ja schon andere gesagt.
Dieses Argument, dass man den Richtern nicht vorgreifen will, verstehe ich tatsächlich nicht so ganz, da ja wie gesagt der zivilrechtliche Weg unabhängig vom Votum der Bundesregierung jederzeit offen ist.
Zitat von Trondheim im Beitrag #376Das hier finde ich interessant:
Unmittelbar nach Merkels Erklärung kritisierte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann die Entscheidung. "Ich halte die Entscheidung für falsch", teilte er über Twitter mit: "Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie."Link
Das klingt so, als hätte die Bundesregierung durchaus die Möglichkeit gehabt, im eigenen Ermessen die Hand drüber zu halten.
Das klingt für mich eher so, als ob die SPD wie immer in der Regierung wenig unternimmt, um öffentlich das zu äußern, was gerade populär erscheint.
Zitat von Reverend im Beitrag #379Nö. Merkel hatte doch auch in ihrer Erklärung betont, dass es zu dieser Entscheidung unterschiedliche Auffassungen zwischen CDU/CSU und SPD gab.
Ok, den Teil habe ich nicht mitbekommen. Ich vermute zwar, dass Steinmeier nicht vehement für eine Ablehnung plädiert hat, aber Oppermann darf dann.
Wenn ein ausländisches Staatsorgan offiziell beantragt, dass hierzulande ein Strafverfahren wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“ eingeleitet werden soll, dann MUSS unser Staat auch ganz offiziell tätig werden. Dies regelt auch
§104a StGB - Voraussetzungen der Strafverfolgung "Straftaten […] werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält […] und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Es kann also nur dann zu einer Strafverfolgung kommen, wenn die Bundesregierung dem Verfahren auch zustimmt! Wenn sie dies wie jetzt geschehen tut, dann kann gehandelt werden nach
§103 StGB - Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt [oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung] beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Die Entscheidung, ob es nach §103 StGB überhaupt zu einem Verfahren kommen könnte, liegt also allein bei der Regierung. Stimmt sie nicht zu, bleibt als Klageweg allein
§185 StGB - Beleidigung "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Jeder, der sich beleidigt fühlt, der kann aufgrund des Paragraphen §185 StGB Anzeige erstatten.
2014 hat das Bundesverfassungsgericht übrigens folgende Grenze gezogen: eine überzogene Kritik ist dann eine Schmähkritik, wenn der Kritisierende die angegriffene Person herabsetzen möchte und es ihm nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache ankommt. Beispiele: eine Karikatur von Franz Josef Strauß beim Sex mit Schweinen wurde als Beleidigung verboten. Ein Plakat auf dem stand "Kein Geld für eine Mörderbande" wurde auf Antrag Chiles 1975 als strafbar nach $ 103 StGB eingestuft und verboten.
Jetzt bleibt erst einmal abzuwarten, ob die zuständige Staatsanwaltschaft Mainzein Verfahren gegen Böhmermann auf Basis des §103 StGB eröffnet. Sie müsste dabei auch prüfen, ob wegen verleumderischer Beleidigung angeklagt würde. Diese liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die einen anderen Menschen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist. Sie würde nicht mehr mit einer Geldstrafe, sondern könnte - im Fall eines Staatsoberhauptes - nur noch mit einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten bestraft werden.
"Good taste is the worst vice ever invented" (Edith Sitwell)
Das ist doch völlig egal, was Merkel sagt. Wenn Erdogan Böhmermann verklagt, kann er das tun, gleichgültig was Merkal, der Papst oder sonst irgendjemand sagt. Warum sollte Erdogan sich die Erlaubnis der Deutschen einholen müssen. Wenn, sagen wir hupfeldupfel aus Darmstadt Obama Ziegenficker nennt, kann der ihn verklagen, Gerichtsstand Darmstadt. So what?